- Aufbau und Pflege eines Netzwerkes von amerikanischen Rechtsanwaltskanzleien (US Law Firms) und Behörden (Public Offices), die bereit sind, deutsche Referendare und Studenten auszubilden. Die DAJV informiert US Law Firms u.a. über die deutsche Juristenausbildung und appelliert an die Bereitschaft Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen
- Ziel: Vermittlung deutscher Juristen an unsere "Partner"
- Basis des Programms: Grundsätze der Kooperation und des Good-Will.
DAJV-Internship-Service
- Referendare, die während ihrer Wahlstage im Rahmen des Referendariats einen Einblick in den amerikanischen Rechtskreis gewinnen möchten (Nachweis: Kopie der Ernennungsurkunde).
- In Ausnahmefällen: Studenten der Rechtswissenschaften: Um die Vermittlungschancen und das Vertrauen unserer Partner nicht zu gefährden, müssen Studenten folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- Student in höherem Semester (Angabe der aktuellen Semesteranzahl)
- gute Englischkenntnisse (Nachweis: TOEFL-Test, Sprachkurse etc.)
- Vorkenntnisse im amerikanischen Recht (Nachweis: Wahlfachgruppe, Seminare, Sommerkurse, fachspezifische Studiengänge)
- Praktikumsdauer von mindestens 2-3 Monaten
- Volljuristen /Assessoren können nicht teilnehmen!
Die DAJV vermittelt keine Praktikums- oder Arbeitsplätze in die USA.
Der Internship Service existiert bereits seit vielen Jahren. Viele Juristen-Generationen, die nicht über direkt–persönliche Kontakte in die USA verfügen, haben über das Programm einen Ausbildungsplatz erhalten.
„Mit"-ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sind im Einzelfall oft andere Faktoren, wie etwa das zeitliche Moment, die Abfassung des Bewerbungsschreibens, die persönlichen Interessenschwerpunkte, geforderte Spezial- und Sprachkenntnisse, gesuchte Ausbildungsstelle in einem der Ballungszentren der USA (New York, Chicago, San Francisco). Diese Umstände liegen außerhalb der Einflußsphäre der DAJV.
- Vorausschauend planen: Geben Sie Ihrem Vorhaben und seiner Planung genügend Vorlaufzeit.
- Fahren Sie vorsorglich „mehrgleisig“ und holen Sie weitere Informationen ein.
- weitere "Anlaufstellen":
- Der Deutsche AnwaltsVerein sowie die für die Referendarausbildung zuständigen Stellen legen ebenfalls Listen bzw. Verzeichnisse von US-Law Firms aus.
- Gelegentlich werden in den juristischen Fachzeitschriften (JUS, JURA, JZ, Referendarzeitung des Vereins der Rechtsreferendare in Bayern u.v.a.) Erfahrungsberichte mit weiterführenden Hinweisen veröffentlicht.
- Das amerikanische Anwaltsverzeichnis „Martindale-Hubell Law Directory“, das in einer Online-Version unterwww.martindale.com/marhub im Internet zu finden ist, eignet sich ebenfalls zur eigenständigen Recherche. Dort ist in einer tagesaktuellen Version die gezielte Suche von US Law Firms nach Ort, Tätigkeitsschwerpunkt, Sprachkenntnissen, Kurzlebensläufen der Anwälte usw. möglich.