USA-Aufenthalt
Der Ausblick über den Tellerrand der eigenen Rechtsordnung und die gelebte Internationalität ist heute nahezu unverzichtbar und der Einfluss des U.S.-amerikanischen Rechts auf die deutsche Juristenausbildung mittlerweile unverkennbar.
Ein fachbezogener Auslandsaufenthalt und die Befassung mit dem weltweit größten Rechtsmarkt ist daher nur zu empfehlen, gerade, wenn man das Ziel verfolgt, später als Anwältin / Anwalt im internationalen Bereich oder z.B. in internationalen Organisationen tätig zu werden.
Als angehender Jurist bieten sich verschiedene Möglichkeiten eines USA-Auslandsaufenthaltes:
- Aufnahme eines Graduiertenstudiums
- Ableistung der Referendarwahlstation / eines Praktikums
- Forschungsaufenthalt